Damit alles rund läuft
Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte ca. 1 bis 2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Dabei
werden erfasst: Ihre persönliche Krankengeschichte, die Familienanamnese und Ihre Sozialanamnese. Bestätigt werden kann die Schwangerschaft dann mit einer ersten Ultraschalluntersuchung, welche
die Schwangerschaft in der Gebärmutter darstellt und die Integrität dokumentiert.
Anschließend erfolgt das Anlegen des Mutterpasses, einschließlich Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors und des ersten Antikörpersuchtests. Zusätzlich erfolgt der Nachweis eines
ausreichenden Schutzes gegen Röteln und eine Untersuchung auf Lues, welche nach wie vor Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien ist. Ebenso wie die Untersuchung des Urins auf Chlamydien. Diese
Bakterien kommen selten im Genitaltrakt der Frau vor und können in der Schwangerschaft zu Fehlgeburten oder später auch zu Frühgeburtlichkeit führen. Jede nachgewiesene Chlamydieninfektion muss
deshalb behandelt werden.
Die nachfolgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, bei Beschwerden oder Risikoschwangerschaften entsprechend engmaschiger. Nach der 32.
Schwangerschaftswoche wird das Untersuchungsintervall auf alle 2 Wochen verkürzt. Insgesamt ergeben sich dadurch ca. 10 bis 12 Untersuchungstermine.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Im Verlauf der Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft bzw. des Kindes vorgesehen: die erste zwischen 9.
und 12. Schwangerschaftswoche (zum Nachweis der Vitalität der Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft?, Kontrolle auf feststellbare Fehlbildungen), die zweite zwischen 19. und 22.
Schwangerschaftswoche (Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge und Ausschluss von Fehlbildungen; also Nachweis, dass das Kind keine organischen Fehlbildungen hat, deshalb auch
„Organultraschalluntersuchung“ genannt) und die dritte Ultraschalluntersuchung zwischen 29. und 32. Schwangerschaftswoche (Kontrolle des Kindsentwicklung, Größen- bzw. Gewichtszunahme, Lage des
Kindes, Kontrolle der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens).
Zwischen 24. und 28. Schwangerschaftswoche erfolgt bei der Schwangeren ein erneuter Antikörpersuchtest. Hiermit wird untersucht, ob das Immunsystem der Schwangeren Abwehrstoffe
gegen Blutbestandteile des Kindes bildet. Wenn bei einer rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt werden, erhalten diese dann eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Diese
Injektion bewirkt, dass möglicherweise in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangte Merkmale eines rhesuspositiven Kindes das Immunsystem der Schwangeren nicht aktivieren und somit
Abwehrmaßnahmen des Immunsystems der Schwangeren gegen rhesuspositives Blut eines Kindes unterbleiben.
Ab der 24. Schwangerschaftswoche kann das kindliche Wohlbefinden mittels CTG (Cardiotokographie, „Wehenschreiber“) dokumentiert werden.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche muss jede Schwangere durch einen Bluttest auf Hepatitis B untersucht werden. Ganz selten werden Schwangere positiv auf Hepatitis B getestet. In
diesen Fällen muss das Neugeborene umgehend gegen Hepatitis B geimpft werden.
Nach der 38. Schwangerschaftswoche erfolgen die Untersuchungen wöchentlich. Sollte das Kind am errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, erfolgen 2-tägige Kontrollen, ab
siebtem Tag nach errechnetem Geburtstermin sogar tägliche Kontrollen. Sollte das Kind auch am 10. Tag nach dem errechnetem Geburtstermin noch nicht geboren sein, so erfolgt in aller Regel die
stationäre Aufnahme in der Geburtsklinik zwecks Geburtseinleitung.
Jede Schwangere kann von Schwangerengymnastik, Yoga und Schwangeren-Schwimmen profitieren. Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial diesbezüglich zur Verfügung. Auch bei der Auswahl der
Entbindungsklinik und der nachsorgenden Hebamme, die Sie 6 bis 8 Wochen nach der Entbindung zuhause weiterbetreut, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die oben genannten Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos übernommen. Über diese
notwendigen Untersuchungen hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich weitere Untersuchungen an, die sinnvoll und empfehlenswert sind und zudem von unseren Fachgesellschaften empfohlen werden.
Eine Auflistung und Erläuterung dieser Untersuchungen finden sie unter Erweiterte Schwangerenvorsorge.
Bitte nehmen Sie für weitere Beratung hier Kontakt mit uns auf.