Gynäkologie


Vorsorge

Regelmäßige Krebsvorsorge: Ihre günstige Lebensversicherung

Viele Frauen müssen häufig all ihren Mut aufbringen, bevor sie eine Frauenarzt-Praxis kontaktieren und beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. So geht beispielsweise leider nur jede zweite Frau mindestens einmal jährlich zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Die Krebsvorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von bösartigen Erkrankungen (Gebärmutterhalskrebs, Gebärmutterkrebs, Eierstockkrebs, Brustkrebs und Dickdarmkrebs) der Frau und sollte mindestens einmal jährlich, besser zweimal jährlich in Anspruch genommen werden.

Je früher bösartige Erkrankungen entdeckt werden, desto besser die Behandlungsmöglichkeiten und damit die Prognose. Die regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung ist somit sicherlich als „kleine zusätzliche Lebensversicherung“ zu verstehen. Jede Frau hat mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf festgelegte Früherkennungsuntersuchungen, welche von den Krankenkassen übernommen werden.

Der Umfang der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist gesetzlich geregelt und festgeschrieben in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (in der Fassung vom 26.04.1976, zuletzt geändert am 21.06.2002; veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 186 (S. 23077) vom 5. Oktober 2002, in Kraft getreten am 1. Oktober 2002.

Anerkannte Leistungen zur Früherkennung

Von Beginn des 20. Lebensjahres an:

 

  • Blutdruckmessung
  • Spiegeleinstellung der Scheide und des Muttermundes
  • Abstrichentnahme von Muttermund und Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender „zytologischer Untersuchung“, also Untersuchung,
    ob Gebärmutterhalskrebsvorstufen vorhanden sind oder nicht.
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens (Gebärmutter / Eierstöcke)

 

Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr:

 

  • Tastuntersuchung der Brüste und der Lymphknotenregionen

 

Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:

 

  • Tastuntersuchung des Enddarmes

 

Früherkennungsmaßnahmen auf Dickdarmkrebs vom 50. bis 55. Lebensjahr:

 

  • Jede Frau hat vom 50. bis zum 55. Lebensjahr jährlich Anspruch auf Durchführung eines Schnelltests auf verstecktes Blut im Stuhl
    (Haemoccult-Test).
  • Spätestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres sollte jede Frau eine ausführliche Beratung zur Dickdarmkrebserkrankung einschließlich der Früherkennung mittels Dickdarmspiegelung in Anspruch nehmen.

 

Zusätzlich ab dem 56. Lebensjahr:

 

  • Jede Frau hat ab dem 56. Lebensjahr Anspruch auf die Durchführung von 2 Dickdarmspiegelungen zur Darmkrebsfrüherkennung: die erste Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr und eine zweite Darmspiegelung frühestens 10 Jahre nach Durchführung der ersten Darmspiegelung (vorausgesetzt natürlich, dass bei der ersten Darmspiegelung keine verdächtigen Befunde erhoben wurden), ansonsten selbstverständlich auch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist.
  • Sollte keine Darmspiegelung erwünscht sein, besteht ab dem 56. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Durchführung des Schnelltests auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre. Falls ein Schnelltest Blut nachweist, besteht selbstverständlich immer Anspruch auf Abklärung durch eine Dickdarmspiegelung.

Früherkennung von Brustkrebs durch Röntgenuntersuchung der Brust

(Mammographie-Screening) vom 50. bis 69. Lebensjahr

 
Die Brustkrebserkrankung ist die häufigste Krebserkrankung der Frau: jede 10. Frau erkrankt an Brustkrebs und auch hier gilt die Regel: je früher erkannt, desto besser die Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose.


Die Tastuntersuchung der Brust ist zur Früherkennung nicht geeignet. Der Früherkennung dienen im wesentlichen die Ultraschalluntersuchung der Brust und die Röntgenuntersuchung der Brust, die sogenannte „Röntgen-Mammographie“. Diese beiden Verfahren sind geeignet, kleine, noch nicht tastbare Tumore aufzuspüren und damit rechtzeitig einer Behandlung zuzuführen.


Aus diesem Grunde beschloss der Deutsche Bundestag im Januar 2002 ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Röntgen-Mammographie-Screening für alle Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr. Mittlerweile ist dieses Screening-Verfahren in allen Bundesländern etabliert. Nur Röntgenpraxen mit hohen Qualitätsanforderungen sind ermächtigt worden, diese Röntgen-Mammographien durchzuführen: Eine Zentralstelle lädt auf Grundlage von Daten der Einwohnermeldeämter alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Abstand von 2 Jahren zur Teilnahme am Mammographie-Screening schriftlich ein. Diese Röntgenuntersuchung wird von den Krankenkassen finanziert, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig; Sie brauchen keine Überweisung und auch eine „Praxisgebühr“ wird hierfür nicht erhoben.

 

Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich ermutigen, an diesem Screening teilzunehmen. Die Bedenken vieler Frauen hinsichtlich der Röntgenuntersuchung der Brust sind unbegründet: die Röntgen-Mammographie ist sicherlich manchmal etwas unangenehm. Die Strahlenbelastung der Brust ist jedoch nachgewiesenermaßen unbedenklich und nicht „krebsauslösend“, wie bedauerlicherweise gelegentlich noch von verschiedener Seite aus behauptet wird. Die Vorteile sind evident: Früherkennung bösartiger Veränderungen und rechtzeitige Therapie. Daran bestehen keinerlei Zweifel. Also bitte nehmen Sie teil und benennen Sie mich vor der Untersuchung als Ihren Frauenarzt, damit ich auch das Untersuchungsergebnis in schriftlicher Form zugeschickt bekomme.


Ergänzend sei angefügt, dass es natürlich auch vor dem 50. und nach dem 69. Lebensjahr erforderlich sein kann, regelmäßig die Röntgen-Mammographie durchzuführen. Einzelheiten hierzu besprechen wir im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung.