Regelmäßige Krebsvorsorge: Ihre günstige Lebensversicherung
Viele Frauen müssen häufig all ihren Mut aufbringen, bevor sie eine Frauenarzt-Praxis kontaktieren und beispielsweise eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. So geht beispielsweise leider nur jede zweite Frau mindestens einmal jährlich zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung. Die Krebsvorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von bösartigen Erkrankungen (Gebärmutterhalskrebs, Gebärmutterkrebs, Eierstockkrebs, Brustkrebs und Dickdarmkrebs) der Frau und sollte mindestens einmal jährlich, besser zweimal jährlich in Anspruch genommen werden.
Je früher bösartige Erkrankungen entdeckt werden, desto besser die Behandlungsmöglichkeiten und damit die Prognose. Die regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung ist somit sicherlich
als „kleine zusätzliche Lebensversicherung“ zu verstehen. Jede Frau hat mit Beginn des 20. Lebensjahres Anspruch auf festgelegte Früherkennungsuntersuchungen, welche von den Krankenkassen
übernommen werden.
Der Umfang der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist gesetzlich geregelt und festgeschrieben in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die
Früherkennung von Krebserkrankungen (in der Fassung vom 26.04.1976, zuletzt geändert am 21.06.2002; veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 186 (S. 23077) vom 5. Oktober 2002, in Kraft getreten am
1. Oktober 2002.
Von Beginn des 20. Lebensjahres an:
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr:
Zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr:
Früherkennungsmaßnahmen auf Dickdarmkrebs vom 50. bis 55. Lebensjahr:
Zusätzlich ab dem 56. Lebensjahr:
Früherkennung von Brustkrebs durch Röntgenuntersuchung der Brust
(Mammographie-Screening) vom 50. bis 69. Lebensjahr
Die Brustkrebserkrankung ist die häufigste Krebserkrankung der Frau: jede 10. Frau erkrankt an Brustkrebs und auch hier gilt die Regel: je früher erkannt, desto besser die
Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose.
Die Tastuntersuchung der Brust ist zur Früherkennung nicht geeignet. Der Früherkennung dienen im wesentlichen die Ultraschalluntersuchung der Brust und die Röntgenuntersuchung der Brust, die
sogenannte „Röntgen-Mammographie“. Diese beiden Verfahren sind geeignet, kleine, noch nicht tastbare Tumore aufzuspüren und damit rechtzeitig einer Behandlung zuzuführen.
Aus diesem Grunde beschloss der Deutsche Bundestag im Januar 2002 ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Röntgen-Mammographie-Screening für alle Frauen zwischen dem 50. und 69.
Lebensjahr. Mittlerweile ist dieses Screening-Verfahren in allen Bundesländern etabliert. Nur Röntgenpraxen mit hohen Qualitätsanforderungen sind ermächtigt worden, diese Röntgen-Mammographien
durchzuführen: Eine Zentralstelle lädt auf Grundlage von Daten der Einwohnermeldeämter alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren im Abstand von 2 Jahren zur Teilnahme am Mammographie-Screening
schriftlich ein. Diese Röntgenuntersuchung wird von den Krankenkassen finanziert, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig; Sie brauchen keine Überweisung und auch eine „Praxisgebühr“ wird
hierfür nicht erhoben.
Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich ermutigen, an diesem Screening teilzunehmen. Die Bedenken vieler Frauen hinsichtlich der Röntgenuntersuchung der Brust sind unbegründet: die Röntgen-Mammographie ist sicherlich manchmal etwas unangenehm. Die Strahlenbelastung der Brust ist jedoch nachgewiesenermaßen unbedenklich und nicht „krebsauslösend“, wie bedauerlicherweise gelegentlich noch von verschiedener Seite aus behauptet wird. Die Vorteile sind evident: Früherkennung bösartiger Veränderungen und rechtzeitige Therapie. Daran bestehen keinerlei Zweifel. Also bitte nehmen Sie teil und benennen Sie mich vor der Untersuchung als Ihren Frauenarzt, damit ich auch das Untersuchungsergebnis in schriftlicher Form zugeschickt bekomme.
Ergänzend sei angefügt, dass es natürlich auch vor dem 50. und nach dem 69. Lebensjahr erforderlich sein kann, regelmäßig die Röntgen-Mammographie durchzuführen. Einzelheiten hierzu besprechen
wir im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung.